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                  | das Handelsblatt berichtete
                        am 9. Mai 2001:
                      
                        "Schärferer
                              Datenschutz in Privatunternehmen / Umfangreiche
                              Änderungen  im Bundesdatenschutzgesetz
                              ...     -
                              Informationspflichten werden erweitert...
                            müssen sich Unternehmen kurzfristig auf erheblich
                            erweiterte Informationspflichten zu Chipkarten,
                            Videoüberwachung und Direktmarketing einstellen. ...
                            Erweiterte Haftungs- und Bußgeldvorschriften dienen
                            der effektiveren Durchsetzung des
                            Datenschutzrechts."
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                  | Für Unternehmen ergeben
                          sich durch die Novellierungen folgende wesentliche
                          Änderungen: 
                      
                        Neuregelung der
                            Strafvorschriften/Ordnungswidrigkeiten mit
                            teilweiser Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 300.000
                            EURErleichterung der
                            Datenübermittlung in EU-Mitgliedstaaten und
                            EWR-Vertragsstaaten, aber Verbot bzw. Erschwerung
                            der Übermittlung in DrittstaatenRegelungen zu mobilen
                            personenbezogenen Speicher- und Verarbeitungsmedien
                            (Chips)Vorschriften zur
                            VideoüberwachungBei
                            Direkt-Werbemaßnahmen ist der Beworbene auf sein
                            Widerspruchsrecht hinzuweisen (z.B. Mailings)Einschränkung der
                            Zulässigkeit von WerbemaßnahmenEinführung einer
                            Übersicht über die eingesetzten EDV-Verfahren mit
                            Veröffentlichungspflicht (Verfahrensverzeichnis)Zulässigkeit bestimmter
                            EDV-Programme erst nach Durchführung einer
                            VorabkontrolleBesondere Bedingungen
                            für die Verarbeitung von sensitiven Daten (z.B.
                            Gesundheitsdaten)Weitgehendes Verbot
                            automatisierter EinzelentscheidungenErweiterte
                            Informationspflichten bei der Erhebung von DatenVerpflichtung zur
                            konkreten Festlegung der Verarbeitungszwecke zum
                            Zeitpunkt der Erhebunghohe Anforderungen an
                            den BeschäftigtendatenschutzStärkung der Stellung
                            der Datenschutzaufsichtsbehörden    |  
                  |   Harald Eul
                        Consulting GmbH Datenschutz + Datensicherheit
 50321 Brühl, Auf der Höhe 34
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                  | Tel. +49 (0)
                        2232/200 879   Fax +49 (0) 2232/200 884
                     E-Mail: infol@he-c.de
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