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das Handelsblatt berichtete am 9. Mai 2001:
"Schärferer Datenschutz in
Privatunternehmen / Umfangreiche Änderungen im
Bundesdatenschutzgesetz ... - Informationspflichten werden erweitert
... müssen sich Unternehmen kurzfristig auf erheblich erweiterte
Informationspflichten zu Chipkarten, Videoüberwachung und
Direktmarketing einstellen. ... Erweiterte Haftungs- und Bußgeldvorschriften
dienen der effektiveren Durchsetzung des
Datenschutzrechts."
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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (
(Gesetzestext
in der - nicht amtlichen - Fassung vom 22. August 2006)
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Für Unternehmen ergeben sich durch die
Novellierung folgende wesentliche
Änderungen:
- Neuregelung der Strafvorschriften/Ordnungswidrigkeiten mit teilweiser Erhöhung des
Bußgeldrahmens von 25.000 EUR auf 250.000
EUR
- Erleichterung der Datenübermittlung in
EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten, aber Verbot bzw.
Erschwerung der Übermittlung in Drittstaaten
- Regelungen zu mobilen personenbezogenen
Speicher- und Verarbeitungsmedien (Chips)
- Vorschriften zur Videoüberwachung
- Bei Direkt-Werbemaßnahmen ist der
Beworbene auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen (z.B. Mailings)
- Einführung
einer Übersicht über die
eingesetzten EDV-Verfahren mit Veröffentlichungspflicht (Verfahrensverzeichnis)
- Zulässigkeit bestimmter EDV-Programme
erst nach Durchführung einer Vorabkontrolle
- Besondere Bedingungen für die
Verarbeitung von sensitiven Daten (z.B. Gesundheitsdaten)
- Weitgehendes Verbot automatisierter
Einzelentscheidungen
- Erweiterte Informationspflichten bei der
Erhebung von Daten
- Verpflichtung zur konkreten Festlegung der
Verarbeitungszwecke zum Zeitpunkt der Erhebung
- Rahmenregelung für ein freiwilliges
Datenschutzaudit
- Stärkung der Stellung der
Datenschutzaufsichtsbehörden
- Änderung im August 2006 erhöht den
Schwellenwert für die Bestellpflicht von 4 Mitarbeitern auf 9
Personen
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Harald Eul Consulting Datenschutz +
Datensicherheit 50321 Brühl, Auf der Höhe 34
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879 Fax 02232/200 884
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