Ziele einer Betriebsvereinbarung (BV)
Mitbestimmung gemäß § 75 Abs. 2 BetrVG:
Arbeitgeber und Betriebsrat haben
die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Beschäftigten zu schützen
(technische Überwachung
= permanenter Überwachungsdruck)
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