Zu 1. im Rahmen der Zweckbestimmung (des Arbeitsverhältnisses)Automatisierte Zeiterfassung/-kontrolle
Direktionsrecht des Arbeitgbebers
Zu- und Abgangsdaten i.R. der Zweckbestimmung
zulässig nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG
Wenn Betriebsrat vorhanden:
- Betriebsvereinbarung erforderlich