Zu 3. kollektivrechtliche Einwilligung Übermittlung der Mitarbeiterdaten in die USA
Betriebsvereinbarung ersetzt individuelle Einwilligung
USA gelten grundsätzlich als Land ohne „adäquaten Datenschutz“
Art. 25 EG-Richtlinie erlaubt ausnahmsweise Übermittlung bei Einwilligung
gem. BAG-Beschluß, § 75 Abs. 2 BetrVG sowie Literaturmeinung: elementare Grundrechte dürfen durch eine BV nicht aufgegeben werden
Lösung: Garantien (z.B. durch Datenschutz-Vertrag)