Zu 3. kollektivrechtliche Einwilligung E-Mail
wenn private Nutzung ausgeschlossen, nicht Diensteanbieter nach TDG (anders, wenn z.B.Muttergesellschaft den Service leistet, Hinweis Nr. 37 Baden-Württemberg))
Leistungs- und Verhaltenskontrolle möglich = BV erforderlich
wenn kein Betriebsrat vorhanden: grundsätzlich keine Einschränkungen
Problem: dienstlich/privat gemischte Mails